Stundenzettel-Vorlagen als PDF und Excel herunterladen
- Monatsvorlage als PDF herunterladen2 A4-Seiten zum Ausdrucken, Zwischensumme auf Seite 1 · 95 KB
- Monatsvorlage als Excel herunterladen31 Tageszeilen + 6 Zusatzzeilen, mit Formeln, Prüfspalte und Anleitung · 17 KB
- Wochenvorlage als PDF herunterladen1 A4-Seite, 2 Zeilen pro Tag für geteilte Dienste · 80 KB
- Wochenvorlage als Excel herunterladen7 Tageszeilen + 4 Zusatzzeilen, mit Formeln, Prüfspalte und Anleitung · 13 KB
Die Datei landet im Download-Ordner deines Browsers. Excel: zuerst oben den ersten Tag des Zeitraums eintragen. PDF: ausdrucken und von Hand ausfüllen. Zur Ausfüllanleitung ↓
Stand September 2026. Die Dateien tragen nur eine Herkunftszeile am Fuss.
Was gehört auf einen Stundenzettel?
Stundenzettel, Arbeitszeitnachweis oder Stundennachweis: gemeint ist dasselbe Blatt, das pro Arbeitstag Beginn, Ende, Pausen und Nettoarbeitszeit festhält. Es enthält:
- Name, Arbeitgeber und Zeitraum
- das Datum jedes Arbeitstags
- Beginn, Ende und die genommenen Pausen
- die Nettoarbeitszeit pro Tag und die Summe für den Zeitraum
- Unterschriftsfelder, wenn dein Betrieb sie will
So sieht die Vorlage aus
Die Druckvorlage ist bewusst schlicht: ein Kopf mit Name, Arbeitgeber und Zeitraum, eine Zeile pro Tag (in der Wochenvorlage zwei), Summen und Unterschriftsfelder am Ende. Die Felder im Einzelnen:
Monatsvorlage, Seite 1 von 2. Summen und Unterschriften stehen auf Seite 2 · PDF öffnen (neuer Tab) →
Wochenvorlage, eine Seite · PDF öffnen (neuer Tab) →- Datum
- Der Tag des Einsatzes. In Excel füllt sich die Spalte aus dem ersten Tag des Zeitraums, mit Wochentag, und endet, wo der Kalender endet.
- Beginn und Ende
- Die Uhrzeit, zu der du angefangen und aufgehört hast, nicht die vertragliche.
- Folgetag
- Ankreuzen, wenn der Einsatz nach Mitternacht endet. So wird 22:00 bis 06:00 als acht Stunden gelesen und nicht als Fehler.
- Pause von – bis
- Wann du Pause gemacht hast. Bei der regulären Erfassung in der Schweiz muss der Arbeitgeber die Lage einer Pause ab 30 Minuten festhalten, nicht nur ihre Dauer.[1]
- Pause (Min.)
- Die Summe der Pausen, die von der Arbeitszeit abgezogen wird.
- Netto
- Ende minus Beginn minus Pause, in Stunden und Minuten.
- Bemerkung
- Zweiter Einsatz, Ersatzruhetag, Anlass für zusätzliche Stunden. Keine Diagnosen, keine privaten Angaben.
- Summe, Soll, Differenz
- Gearbeitete Zeit, erwartete Zeit und was zwischen beiden liegt. Das Soll trägst du selbst ein.
- Unterschriften
- Felder für die Abstimmung mit dem Arbeitgeber. Aus den unten genannten Vorschriften folgt keine allgemeine Unterschriftspflicht; die Mindestlohn-Dokumentation etwa verlangt keine.[2]
So füllst du den Stundenzettel aus
Trage Name, Arbeitgeber und Zeitraum ein, dann pro Tag Beginn, Ende und die tatsächlich genommene Pause. Excel rechnet daraus die Nettoarbeitszeit und die Differenz zu deinem Soll. Welche Angaben sonst noch nötig sind, hängt vom Land und von den Regeln in deinem Betrieb ab; die Rechtshinweise unten gelten für Deutschland, die Schweiz und Österreich.
- Kopf ausfüllen. Name, Arbeitgeber und Zeitraum. Personalnummer oder Arbeitsort, wenn dein Betrieb sie will, in die Bemerkung.
- Jeden Tag am selben Tag eintragen. Zeitnah geführte Aufzeichnungen sind glaubwürdiger als eine am Freitag rekonstruierte Woche. Trage die tatsächlichen Zeiten ein, nicht die vertraglichen.
- Pausen ehrlich abziehen. Nur die Pause, die du wirklich gemacht hast. Ein durchgearbeiteter Mittag ist Arbeitszeit; eine längere Pause als geplant ist keine.
- Am Ende prüfen und aufbewahren. Summe bilden, mit dem Soll vergleichen und eine eigene Kopie behalten, damit du nicht vom späteren Zugriff auf das betriebliche System abhängst.
Ein ausgefüllter Beispieltag
Auf kleinen Bildschirmen seitlich scrollen.
| Datum | Beginn | Ende | Folgetag | Pause von – bis | Pause (Min.) | Netto (Std.:Min.) | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Di., 8.9. | 07:50 | 17:05 | 12:15 – 12:45 | 30 | 8:45 | Lieferung vorbereitet, Mehrarbeit auf Anweisung von M. Keller |
9 Stunden 15 Minuten Anwesenheit, 30 Minuten Pause, 8:45 Netto. Die Bemerkung hält fest, warum es länger wurde und wer es wollte; genau das fehlt später, wenn es um Überstunden geht.
Excel: Pausen, Nachtschichten und Sollstunden
Die Excel-Vorlage rechnet in ganzen Minuten und zeigt Zeiten als Stunden:Minuten, damit 7:30 nicht als 7,3 gelesen wird. Die hell hinterlegten Felder sind Eingabefelder; Datum, Netto, Summe, Differenz und Prüfhinweise werden berechnet. „Pause von – bis“ steht dort rechts neben Netto.
- Nachtschicht. 22:00 bis 06:00, Folgetag 1, Pause 30 Minuten ergibt 7:30. Ohne die 1 im Folgetag meldet die Prüfspalte, dass das Ende nicht nach dem Beginn liegt, statt stillschweigend eine Nachtschicht anzunehmen: Ein vertauschtes Ende soll auffallen, nicht als 15-Stunden-Nacht durchgehen.
- Geteilter Dienst. Zwei Einsätze an einem Tag gehören in zwei Zeilen: der erste in die Tageszeile, der zweite in eine der Zeilen unter „Weitere Einsätze“ mit demselben Datum. Die Summe zählt beide. Die Monatsvorlage hat sechs solcher Zeilen, die Wochenvorlage vier. Zusätzlich eingefügte Zeilen werden nicht berechnet; brauchst du mehr, nimm eine zweite Datei oder die Wochenvorlage.
- Keine Pause. Pause leer lassen oder 0 eintragen. Die Vorlage kürzt nichts automatisch, auch nicht nach gesetzlichen Schwellen; sie zieht ab, was du einträgst. Die beiden Pausenfelder gehören zusammen: die Minuten rechnen, die Lage dokumentiert. Eine eingetragene Lage ohne Minuten meldet die Prüfspalte, ebenso eine als Text eingefügte Zahl.
- Soll und Differenz. Das Soll trägst du als erwartete Stunden des Zeitraums ein. Beispiel: 160:00 geplante Stunden minus 8:00 für einen eingeplanten, ganz abwesenden Arbeitstag ergibt 152:00. Die Vorlage erkennt Abwesenheiten nicht und schreibt keine Zeit gut. Die Differenz erscheint als +2:30 oder −2:30.
- Fehler bleiben sichtbar. Eine Pause, die länger ist als der Einsatz, ein Ende vor dem Beginn, ein Beginn ohne Ende oder ein Einsatz in einer Zeile ohne gültiges Datum im Zeitraum, etwa am 30. Februar: Die Prüfspalte nennt das Problem, die Zeile wird rot, und Netto bleibt leer. Neben der Summe steht, wie viele Zeilen offen sind, und die Differenz zum Soll bleibt leer, solange eine geprüfte Eingabe einen Fehler enthält.
- Über die Monatsgrenze und die Zeitumstellung. Ein Einsatz von Mitternacht auf den 1. gehört auf beide Zeiträume: am 31. von 22:00 bis 00:00 mit Folgetag 1, am 1. von 00:00 bis 06:00 mit Folgetag 0, die Pause in dem Abschnitt, in dem sie lag. Bei der Zeitumstellung im März und Oktober trägst du die Abweichung in die Spalte „Korrektur (Min.)“ ein, etwa +60 in der Oktobernacht, und begründest sie in der Bemerkung; Beginn und Ende bleiben, wie sie waren.
Was gilt in Deutschland, der Schweiz und Österreich?
Die folgenden Vorschriften richten sich an Arbeitgeber und regeln deren Dokumentation. Deine eigene Vorlage kann diese Aufzeichnung unterstützen oder ergänzen; ob sie das betriebliche Verfahren ersetzt, hängt von den Anforderungen in deinem Betrieb ab.
Deutschland
Nach § 16 Abs. 2 ArbZG muss der Arbeitgeber die Arbeitszeit aufzeichnen, die über acht Stunden werktäglich hinausgeht, und diese Nachweise mindestens zwei Jahre aufbewahren.[3]
Weiter reicht die Pflicht, die das Bundesarbeitsgericht 2022 aus dem Arbeitsschutzgesetz abgeleitet hat: Grundsätzlich sind Beginn und Ende und damit die Dauer der täglichen Arbeitszeit einschliesslich der Überstunden zu erfassen, mit den gesetzlichen Ausnahmen vom Geltungsbereich. Aus der Entscheidung folgt keine ausnahmslose Pflicht zur elektronischen Erfassung; je nach Tätigkeit und Betrieb kann Papier genügen, eine gesetzliche Neuregelung ist angekündigt. Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich, auch wenn du die Zeiten selbst einträgst.[4][5]
Für Minijobs ausserhalb von Privathaushalten und für Branchen wie Bau, Gastgewerbe, Transport und Gebäudereinigung verlangt § 17 MiLoG grundsätzlich Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, aufgezeichnet bis spätestens zum siebten folgenden Kalendertag und zwei Jahre aufbewahrt; für bestimmte Beschäftigte gelten Ausnahmen nach der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung. Die Lage der Pausen und Unterschriften verlangt diese Vorschrift nicht.[6][7][2]
Ratgeber: Arbeitszeiterfassung Pflicht 2026 in Deutschland →
Schweiz
Bei der regulären Erfassung im Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes verlangt Art. 73 ArGV 1 vom Arbeitgeber unter anderem die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit inklusive Überzeit und ihrer Lage, Lage und Dauer der Pausen ab einer halben Stunde sowie die Ruhetage. Die Unterlagen sind mindestens fünf Jahre nach Ablauf ihrer Gültigkeit aufzubewahren. Deshalb hat die Vorlage eine Spalte für die Lage der Pause.[1]
Nach Art. 73b kann die tägliche Gesamtdauer genügen, wenn du mindestens rund einen Viertel deiner Arbeitszeit selbst festlegen kannst und eine entsprechende Vereinbarung besteht; bei Nacht- und Sonntagsarbeit sind Beginn und Ende trotzdem festzuhalten. Vollständig erfassen darfst du immer, und der Arbeitgeber muss dir dafür ein geeignetes Mittel zur Verfügung stellen.[8]
Österreich
Nach § 26 AZG führt der Arbeitgeber Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden, im Regelfall Beginn und Ende der Arbeitszeit und der Ruhepausen, mindestens ein Jahr aufbewahrt. Du kannst einmal im Monat verlangen, dass dir deine Aufzeichnungen kostenlos übermittelt werden.[9]
Überstunden nachweisen: Was eigene Aufzeichnungen leisten
Ein Stundenzettel hält deine eingetragenen Arbeitszeiten fest. Für einen Anspruch auf Überstundenvergütung musst du in Deutschland zusätzlich darlegen, dass der Arbeitgeber die Mehrarbeit veranlasst hat, also angeordnet, gebilligt oder geduldet, oder dass sie zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig war; die Erfassungspflicht ändert diese Darlegungslast nicht von selbst.[10]
Halte bei zusätzlichen Stunden deshalb auch fest, welche Arbeit nötig war und wer sie angeordnet oder gebilligt hat; dafür ist die Bemerkungsspalte da. Ein positiver Saldo in der Vorlage zeigt deine Zeit; einen Zahlungsanspruch begründet er für sich allein nicht.
Oder du lässt deinen Stundenzettel automatisch entstehen.
WorkFlow ist kostenlos und ohne Werbung, ohne Konto und ohne Cloud. Die Android-App erfasst Ankunft und Verlassen an deinen eingerichteten Arbeitsorten automatisch. Du prüfst die Einträge und ergänzst oder korrigierst Beginn, Ende und Pausen. Daraus erstellt die App einen Monats-Stundenzettel als PDF mit Unterschriftszeilen.
Der Weg in der App: Berichte → Zeiten → Exportsymbol oben rechts → „Stundenzettel (unterschriftsfähig)“ → Monat wählen → PDF. Name und Arbeitgeber hinterlegst du einmal in den Einstellungen.
Die Automatik braucht Standortzugriff im Hintergrund; Standortmeldungen können verspätet eintreffen. Homeoffice-Zeiten trägst du manuell ein. Die App exportiert PDF und CSV, kein Excel.

Wie die automatische Erfassung arbeitet →Was die App exportiert →
Muster-Stundenzettel als PDF öffnen →Das Muster rechnet in Dezimalstunden: +1,20 h sind 1 Stunde und 12 Minuten. Das App-PDF enthält die Pausendauer, aber keine eigene Spalte für Beginn und Ende der Pause. Wo die Pausenlage dokumentiert werden muss, brauchst du dafür eine ergänzende Aufzeichnung.
Häufige Fragen
Ist die Vorlage wirklich kostenlos?
Ja. Keine Anmeldung, keine E-Mail, kein Wasserzeichen. Am Fuss steht die Herkunft, mehr nicht.
Muss der Stundenzettel unterschrieben sein?
Aus den oben genannten Vorschriften folgt keine allgemeine Pflicht; die Mindestlohn-Dokumentation etwa verlangt keine Unterschrift. Die Felder sind für die Abstimmung mit dem Arbeitgeber gedacht; ob er gegenzeichnet, regelt der Betrieb.[2]
Reicht die Vorlage für einen Minijob?
Sie enthält Beginn, Ende und Dauer, also die Angaben, die § 17 MiLoG verlangt. Die Aufzeichnung ist aber Sache des Arbeitgebers; deine Kopie ergänzt sie.[6]
Gibt es die Vorlage als ausfüllbares PDF?
Nein. Wer am Bildschirm ausfüllen will, nimmt die Excel-Datei, die auch rechnet. Das PDF ist zum Ausdrucken gedacht.
Kann ich die Excel-Datei anpassen?
Ja. Der Blattschutz hat kein Passwort und schützt nur vor versehentlichem Überschreiben der Formeln: Überprüfen, Blattschutz aufheben. Zeilen, die du danach einfügst, werden nicht berechnet.
Quellen
- SECO, Wegleitung zu Art. 73 ArGV 1
- BMAS: Dokumentationspflicht beim Mindestlohn
- § 16 Abs. 2 ArbZG
- BAG, 1 ABR 22/21
- BMAS: Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung
- § 17 MiLoG
- § 1 MiLoDokV
- SECO, Wegleitung zu Art. 73b ArGV 1
- Arbeitsinspektion: Aufzeichnung der Arbeitszeit, § 26 AZG
- BAG, 5 AZR 359/21
Erstellt von Ivan Knezevic, Entwickler von WorkFlow, Zürich. Aktualisiert am 7. September 2026.
Rechtsquellen geprüft am 7. September 2026. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.